Hallo,
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Ausbezahlung der MwSt. durch den Stromversorger!
Wenn Sie Ihre PV Anlage incl. MwSt bezahlt haben und diese NICHT vom Finanzamt zurückgefordert haben, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt auch keine Umsatzsteuer abführen!
Muss für die Einspeisevergütung Mehrwertsteuer bezahlt werden? Wir verzichten auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, die wir beim Kauf der Photovoltaik - Anlage (5,25 kwp) bezahlt haben.
Herr M. bei Neuendettelsau, 06.06.2016Photovoltaik