Ja grundsätzlich immer. An Gasanlagen incl. Gasgeräte dürfen nur durch den Energieversorger zugelassene Installationsfirmen arbeiten! Nur diese Firmen dürfen eine Gasanlage Anmelden, Abmelden, Stillegen u.s.w.sie Informieren auch den Bezirksschornsteinfegermeister über alle Änderungen!
Kommt es im Wohnhaus zu einem Brand od. zu einer Explosion durch den nicht fachgerechten Rückbau des Gasgerätes oder der Gasleitung besteht kein Versicherungsschutz mehr! Wer zuletzt an des Gasanlage Arbeitet ist für alle Schäden voll verantwortlich!
Muss eine demontierte Gasheizung wegen Anschluss an eine Zentralheizung abgemeldet werden? Beim BSm. Wenn ja, wie?
Herr K. bei Berlin, 05.10.2017Gasheizung Energieberater