Nur vom Gas Netzbetreiber z. B. E-ON-Avacon eingetragene Vertragsinstallationsunternehmer dürfen Änderungen an Gasanlagen hinter dem Gaszähler
durchführen! Vor dem Baubeginn muss ein Antrag für jede Änderung an der Gasanlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Beginn erst nach Freigabe der Anlage zum Umbau durch den Netzbetreiber sowie Zustimmung den Bezirksschornsteinfegermeister
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