Bevor Sie die Arbeiten beauftragen, müssen Sie im Onlineportal der KfW (https://public.kfw.de/zuschussportal-web/) einen Antrag stellen. Dazu benötigen Sie einen bei der dena (https://www.energie-effizienz-experten.de) gelisteten Energieberater. Sobald der Antrag genehmigt ist (dauert ein, zwei Tage), können Sie die Arbeiten beauftragen. Als Heizungspaket werden 15% der Kosten als Zuschuss gezahlt. Bei Kredit von der KfW sind es 12,5% Tilgungszuschuss.
Eine Voraussetzung ist, der vorhandene Wärmeerzeuger (WE) darf nicht älter als 30 Jahre sein. Diese WE müssen qua Gesetz getauscht werden und sind somit von der Förderung ausgenommen.
Wenn noch weitere Maßnahmen geplant sind, können Sie auch eine höhere Förderung bekommen. Die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist übrigens zu 50% förderfähig.
Ich möchte meine Gastherme mit 120 Liter Speicher gegen eine Brennwerttherme mit Speicher austauschen. Was kann ich für Fördermittel bekommen, was sind die Voraussetzungen und wie muss ich die Förderung beantragen?
Herr S. bei Hameln, 26.10.2017Gasheizung Energieberater Fördermittelberatung