Da hilft nur der Gang zum Anwalt.
Hilfreiche Antwort
Über einer Doppelgarage wurde der Höhenunterschied zum bestehenden Gebäude von ca 5k0 cm durch eine grobkörnige Glasschotterschüttung ausgeglichen.
In der Glasschotterschicht wurden Wasserleitungen verlegt. Nach der Verdichtung waren die Wasserleitungen beschädigt und undicht. Es entstand ein erheblicher Wasserschaden.
Alle Leitungen mußten neu verlegt werden. Über der Garage befindet sich ein Neubau.
Wer ist schließlich verantwortlich für den entstandenen Schaden? Wer bezahlt die Reparatur? Sowohl Architekt wie Sanitärbestrieb weisen sich gegenseitig die Schuld zu
Architekt