Sie können Ihr Dach an einen Investor verpachten und dann die von diesem errichtete Anlage zurückpachten.
Direkt aus der Anlage Strom beziehen ist zwar theoretisch auch möglich aber nicht zu empfehlen.
In diesem Falle müssten pro KWh 6,5 Cent EEG-Umlage entrichtet werden.
Durch das beschriebene Pacht- und Repachtmodell würden Sie wieder zum Betreiber und gleichzeitig Nutzer der Anlage.
Durch diese Personengleichheit entfällt bei Anlagen unter 30 KWp die EEG-Umlage ganz, darüber müssten nur 40% von 6,5 Cent für jede selbst erzeugt und auch verbrauchte KWhh gezahlt werden.
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