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Architekt - EnEV: Fragen & Antworten

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Sie können die Kellerdecke selbst dämmen.
Dabei müssen sie 20 % besser dämmen, als die EnEV 2016 vorschreibt, d.h. sie müssen einen U- Wert der Decke von 0,192 W/m²K
erreichen.
Diese Maßnahme muss von einer zertifizierten Fachkraft abgenommen und unterschrieben werden. z.B. Gebäudeenergieberater
Im Gebäude mit 2 Vollgeschossen erfüllen sie 10 % der Erfüllungsvorgaben

5 Hilfreiche Antwort

zu 1): In Ergänzung der unteren Antwort vielleicht noch folgendender Hinweis: Sofern das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist, handelt es sich um einen Planungswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Wert auch in der Realität eingehalten wird. Dementsprechend ist für den Käufer einer solchen Immobilie entscheidend, wie die Qualitätssicherung - sprich: das Erreichen des Ziels - sichergestellt wird. Wenn das Gebäude schon fertig ist, dann sollte die Dokumentation der Qualitätssicherung in Form eines Soll-Ist-Vergleiches vorgelegt werden. Z. B.: Im Konzept vorgesehen sind 20 cm Wärmedämmung der WLG 035, eingebaut sind xx cm der WLG yy... usw.
zu 3) und 4) was in einer qualifizierten Baubeschreibung enthalten sein sollte, steht hier:https://www.bsb-ev.de/fileadmin/user_upload/Bauherren-Schutzbund/Downloads/Mindestanforderungen_Baubeschreibung.pdf - das ist zwar für 1- und 2-Familienhäuser, kann aber entsprechend auf Eigentumswohnungen übertragen werden. Ansonsten können Sie gerne auch meinen Blogbeitrag zum Kauf von Häusern/Wohnungen vom Bauträger lesen: https://blog.schneeweiss-architekten.de/2015/11/06/baubeschreibung-mangelhaft/

26 Hilfreiche Antwort

Das Dach und/oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Die Heizung muss ausgetauscht werden, wenn die Anforderungen der EnEV nicht mehr erfüllt werden bzw. der Schornsteinfeger "meckert". Alles andere ist generell keine Pflicht, muss/sollte aber bei anderen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Es ist immer individuell bei jedem Haus separat zu betrachten.
Bei Bedarf kann gerne eine Objektbesichtigung erfolgen.

13 Hilfreiche Antwort

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)ist eine Bundesverordnung und hat Gesetzescharakter. Wenn Sie alle Fenster getauscht haben ist das in Ordnung. Sie müssen die Fassade nicht dämmen. Es ist nur darauf zu achten dass die Fenster nicht einen höheren Dämmwert als die Fassade haben sonst kann sich Schimmel bilden. Dann wäre eine Dämmung der Fassade technisch erforderlich. Ich hoffe, dass Sie ihre Fensterfirma hier beraten hat, sonst wäre sie für den Mangel verantwortlich. Neben bei sei noch erwähnt dass der Austausch der Fenster vor der Fassadendämmung allerdings konstruktive Nachteile bei deren Ausführung bringt, da hier kein optimaler Anschluss an das Fenster mehr hergestellt werden kann. Es ist allerdings unbedingt geboten sich vor der Ausführung von einem Fachmann beraten zu lassen. das kann ein Architekt sein, aber kein Handwerker, der kein Energieberater ist. Die Beratung durch einen beim BAFA zugelassenen Energieberater wird mit der Übernahme von 60% der Kosten gefördert.

19 Hilfreiche Antwort

Solche umfangreiche Fragen sollten Sie mit Ihrem Planer oder einem Energieberater vor Ort persönlich besprechen.
Denn hier geht es um eingehende Fragen die nicht so einfach pauschal mal so beantwortet werden können.
Ihr Neubau soll ja auch für die Ihre Zukunft angedacht sein. Sie nehmen viel Geld in die Hand und somit ist eine eingehende persönliche Beratung für geringe Ausgaben ratsam.

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