Eine Innendämmung ist möglich, wenn Sie fachgerecht geplant und ausgeführt wird.
Ob dies Sache des Vermieters ist, ist eine juristische Frage. Tendenziell gehe ich davon aus, das es nicht Sache des Vermieters ist, wenn der Zustand jetzt so ist, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses war. Wenn jedoch sich dort Schimmel bildet (und die Gefahr besteht) dann ist es eher Sache des Vermieters. Aber wie gesagt - dies ist juristisch zu prüfen, ich mache keine Rechtsberatung.
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