Wenn man davon ausgeht, das das Powermanagement (Leistungsbegrenzung nach EEG) i.d.R. am Netzeinspeisepunkt dynamisch geregelt wird kann man beim EEG 2021 bis zu einer installierten PV-Leistung (Anlagenleistung) von 25 kWp eine 70%-Regelung machen. Dabei darf abzügl. des selbst genutzten Stroms im Haus 70% der max. PV-Leistung (der gesamten Anlagenleistung) eingespeist werden. Sollte die eingespeiste Leistung der Wechselrichter die 70% übersteigen wird die Leistung auf 70% abgeregelt.
Ab einer PV-Anlagenleistung > 25 kWp muss die PV-Anlage mit einer vom EVU fernsteuerbaren Einrichtung ausgerüstet werden.
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