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Dipl.-Ing. Theodor Röhm, der radelnde Installateur
Verdener Str. 39, 28205 Bremen

2 Antworten, zuletzt 13.04.2018

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Heizkörper, Fußbodenheizung, Fördermittelberatung



Braucht man nicht unbedingt. Wir haben gerade einen Erdgeschossfußboden mit Fußbodenheizung ausgerüstet und das Geschoss darüber mit Heizkörpern. Eine Pumpe für alles und für die Fußbodenheizfläche noch eine zusätzliche Pumpe, die aber aus dem bestehenden Versorgungsrohr ihre Wassermenge bezieht und in das Fußbodenheizsystem einspeist (temperaturgeregelt natürlich).
Dafür machen wir natürlich auch einen hydraulischen Abgleich, deshalb besteht kein Zweifel an der Energieeffizienz unsererseits.

Mit freundlichen Grüßen
Theodor Röhm, der radelnde Installateur

3 Hilfreiche Antwort

Wenn Sie einen neuen Ölbrennwertkessel einbauen lassen, der den Förderrichtlinien der KfW entspricht, und Sie zusätzlich zu den Kesselarbeiten auch für die ganze Heizungsanlage einen qualifizierten hydraulischen Abgleich machen lassen, können sie von der KfW auf Antrag Fördermittel bekommen. Dafür müssen Sie aber auch noch einen Energieberater auf Ihr Haus schauen lassen.

1 Hilfreiche Antwort

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