Massivholzparkett darf grundsätzlich nicht schwimmend verlegt werden.
Die einzige Alternative zur Verklebung von Massivholzparkett, ist das vernageln durch die Nut.
Einzig und allein kann Mehrschicht-Parkett schwimmend verlegt werden, und dann auch nur als Dreischichtige Ware.
Zweischichtiges Parkett, also Parkett mit Nutzschicht und Gegenzug, ist ebenso nur für die Verklebung freigegeben.
Falls das Parkett Mehrschicht-Parkett sein sollte kann dies auf unbehandelten Kork durchaus schwimmend verlegt werden.
Ihre Frage
an die Experten
Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.
Frage stellen