Angebote sind verbindlich! Dafür werden Angebote erstellt! Arbeiten die über das Angebot hinaus gehen, weil Sie zur Angebotsabgabe vielleicht nicht erkannt wurden, müssen nach verhandelt werden. Ist der Kunde nicht ein verstanden muß der Auftragnehmer das hin nehmen! Das wäre dann unternehmenrisches Restrisiko. Auch dass sollte vom Auftragnehmer kalkuliert werden. Zahlen Sie also in jedem Fall die Summe wie auf dem Angebot! Die Differenz wird sich der Unternehmer im Zweifel per Gericht einklagen wollen. Dann können Sie sich immer noch einen Rechtsbeistand suchen. Vielleicht kommt es aber auch garnicht so weit!
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