Ich vermute einen Fehler in Ihrer Frage: Nach KfW muss die Kellerdecke einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen, damit sie förderfähig ist. Wenn Kellerseite und Raumseite zur Verfügung stehen, z. B. weil Sie einen neuen Fußboden verlegen, kann die nötige Dämmung aufgeteilt werden. Falls es sich um eine Betondecke handelt, deren Dämmbeitrag verschwindend ist, kann man näherungsweise den U-Wert mit 10 cm Polyurethan der Wärmeleitgruppe WLG 025 erreichen - wie gesagt aufgeteilt auf beide Deckenseiten ODER einseitig. Viel dünner geht es nicht. Hoffe das hilft Ihnen weiter.
Für KfW-Förderungen benötigen Sie eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen KfW. Der wird Ihnen das genau für Ihren Keller berechnen. Anträge sind vorab zu stellen!
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