Am besten mit dem Bezirksschornsteinfegermeister sprechen. Feuerstätten mit BImSchv Stufe 1 sollten Bestandsschutz haben und bis Baujahr 2010 normalerweise bis 31.12.2024 die Erlaubnis für das befeuern haben. Aber wie gesagt, am besten mit dem zuständigen BSM sprechen. An sich muss dieser Ihnen auch eine anstehende Stilllegungspflicht / Austauschpflicht ankündigen.
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