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2 Antworten, zuletzt 27.07.2018

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Dach, Garage



Kleinanlagen unter 10kWp brauchen nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung, beim EVU wird die Kleinunternehmerregel angewendet, das heisst für eingespeiste Energie gibt es nur den Nettopreis ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Sollten Sie die Einspeisevergütung mit UST auszahlen lassen, dann ist ein Gewerbeschein notwendig.
Natürlich sollten sie Ihre Einspeisevergütung als Einnahme mit beim FA in der Jahreserklärung angeben.

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