Verträge mit einer festen Laufzeit sind nach meiner Erfahrung nicht aufgrund einer neu errichteten PV-Anlage kündbar. Sollten Sie jedoch eine Anlage mit maximal möglicher Selbstversorgung wählen, so müsste es in der Endabrechnung eine ordentliche Rückzahlung geben. Da es auch noch andere Möglichkeiten gibt um den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich immer ein persönliches Gespräch mit einem Profi vor Ort.
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