Hallo, dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Blendwirkung ist gering und auf eine nur kurze Zeit beschränkt. Das hängt von der Jahreszeit und dem Sonnenstand ab.
Für den ganzjährigen Ertrag bringt eine Fassadenanlage bei Ausrichtung nach:
Ost: 55%
Süd-Ost: 66%
Süd: 68%
Süd-West: 66%
West 55%
gegenüber Süd und 30° Anständerung. Ansonsten ist es eine Art Glockenkurve über das gesamte Jahr.
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