Da kann ich mich Herrn Wagner nur anschließen: Die Frage kann eigentlich nur der zuständige Schornsteinfeger beantworten, wobei ich bezweifeln möchte, dass das noch genehmigt wird.
Für die neue Gasheizung, sofern z. B. im Keller installiert, muss dann ein Abzug über die Außenfassade erfolgen, da ein Schornstein nachträglich einzubauen viel zu teuer wäre. Sollte die neue Gastherme im Dachgeschoß installiert werden, kann die Abluft direkt über das Dach abgeführt werden.
Hier ein paar Beispiele: http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-33-moegliche_abgasfuehrung.html
Viele Grüße
Frank Arnold
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