Bis auf wenige Ausnahmen wird bei Errichtung einer PV-Anlage von 2 auf 1-Tarif (1 Zähler)-System umgeschaltet. Hier bietet sich der HH-Stromzähler an, wobei die WE zur Verbrauchsmessung ihre internen Zähler behalten. Abgerechnet wird insgesamt über die Nebenkosten (evtl. mit Warmmietvertrag), wobei Sie aber den Eigenverbrauch keinesfalls verschenken, sondern vergütet bekommen.
Hier gibt es eindeutige ges. Vorgaben. Zu Kosten/Steuern/Umlagen: Es ist damit zu rechnen, dass zukünftig die EEG-Umlage für Sie entfällt. Lediglich auf die Selbstbelieferung (Eigenverbrauch) zahlen Sie Umsatzsteuer, müssen die EEG-Vergütungs-MwSt. abführen, können im Gegenzug dafür aber bei Wahl der Nettoversteuerung die MwSt. der Investition zurückbekommen. Gerne erstellen wir für Sie Ihr individuelles PV-Nutzungskonzept.
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