Für den Austausch einer solchen Anlage ist in Abhängigkeit der Gebäudeart ein Zuschuss (10 o. 15%) oder ein zinsgüstiges Darlehn durch die KfW möglich. Die Programme 430 bzw. 151 sind dafür maßgebend. Auf jeden Fall ist ein in die Effizienzexpertenliste des Bundes eingetragener Energieberater einzubeziehen. Mit diesem können die weiteren Details genauer abgesprochen werden.
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