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Solar- und Energiesparsysteme M. Boden
St. Michelner Hauptstraße 45, 08132 Mülsen

5 Antworten, zuletzt 27.08.2021

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Photovoltaik, Warmwasser



Mit den gegebenen Informationen kann man diese Frage nicht allgemeingültig beantworten. Es gehen sehr viele Randbedingungen (z.B. mögliche Art der Wärmequelle, vorhandenes Wärmeverteilsystem, ggfs. mögliche Heizungsoptimierung, Kühlbedarf,...) in die Betrachtung mit ein.
Wenden Sie sich an einen oder mehrere Fachbetrieb(e) in Ihrer Nähe oder einen Energieberater, damit Sie konkrete Anworten für Ihr Objekt unter den bei Ihnen vorzufindenenden Bedingungen bekommen.

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Man darf in Deutschland mit einer Schieflast von bis zu 4,6 kVA einspeisen. Betrachtet man außerdem, dass die PV-Anlage ein NSM mit der 70%-Regel realisieren würde, wäre die maximale Einspeiseleistung sowieso bei 4,03 kW begrenzt. Aus meiner Sicht spricht erst einmal nicht prinzipiell gegen einen 1~-WR. Dennoch können örtliche Gegebenheiten eine differenzierte Betrachtung erforderlich machen.

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Eine Eigenverbrauchsregelung im Sinne einer zusätzlichen Vergütung des selbst verbrauchten Stroms gibt es schon lang nicht mehr. Diese war nur eine kurze Zeit (als der Eigenverbrauch "salonfähig" wurde) gültig, um den damaligen wirtschaftlichen Nachteil des Eigenverbrauchs gegenüber der damals noch recht hohen Einspeisevergütung zu kompensieren.
Heute sprechen wir Fachleute von einer Überschusseinspeisung. Das heißt, der Solarstrom wird zunächst im Haus für den normalen Bedarf verbraucht. Dabei kann man sich natürlich mit größeren Verbrauchern (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler,...) entsprechend einrichten, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Der Überschuss wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist und entsprechend vergütet. Ergänzend dazu kann Solarstrom in Batteriespeichern zwischengespeichert oder zur effizienten Warmwasser-Bereitung eingesetzt werden (z.B. mit dem UVR-Heater www.uvr-heater.de).
Gern können Sie mit einem konkreten Projekt auf uns zu kommen.

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