Das hängt davon ab, was der Architekt/Auftraggeber ausgeschrieben hat. Wenn die Firmen eine Ausschreibung auf Q2 erhalten, wird das dementsprechend kalkuliert und so ausgeführt. Sind Sie dann mit der Oberfläche nicht zufrieden und beauftragen anschließend Q3, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Das ist vermutlich ein Ausschreibungsfehler vom Architekten. Q2 ist meiner Meinung nach für einen Wohnraum nie ausreichend.
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