1)Die Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG ist nur mit GBW i.d.R. nicht zu schaffen
2)Frage 2 nicht klar: Was genau ist billiger oder gleich als was?
3)kann EnEV-erfüllend sein, auch Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG, hängt von den anderen Dämmwerten/Fenstern/WB-Zuschlagsfaktor ab
4)/5) ohne aktuell nachgelesen zu haben: ja das geht,aber nur wenn diese an das Heizungsystem angeschlossen ist (Heizpufferspeicher i.d.R. erforderlich)
6) ja mgöicherweise, aber m.E. differenzierter zu sehen: ST sehe ich in der Tat kritisch, PV ist "Ölkännchenfrei" = relativ sorgen. und wartungsfrei
WICHTIG: man kann das wirklich nur fallbezogen beantworten, in dem man bilanziert. Ihne konkret Berechnung ist das kaum zu beantworten, allenfalls Richtungen. Schließlich verbleibt vieles offen: Fensterqualtität?, Dachdämmung und ganz wichtig: detaillierte WB-Berechnung?
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