Es ist wohl sehr unüblich, dass sich der Besitzer einer Eigentumswohnung in der heutigen Zeit, nur ein Angebot einholt. Tut er das,
muss er wohl auch mit etwas erhöhten Preisen leben.
Das Verlangen einer Vorauszahlung ist nicht sittenwiedrich, aber unüblich.
Als "normal" ist anzusehen, wenn eine ausführende Firma mit Arbeitsbeginn und Materiallieferung eine a'cto-Zahlung verlangt. Aber auch das muss natürlich vertraglich im Vorfeld vereinbart worden sein. Der Kunde sollte fair mit dem Handwerker seines Vertrauens umgehen. Dabe sollte die alte Weisheit "Konkorenz belebt das Geschäft" nicht aus den wachsamen Augen des zahlenden Kunden verloren gehen. D. Maager seit fast 27 Jahren ö.b.+ v. SV
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