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Energieberatung für Heizungssanierung Rudi Wärthl
Kameterstr. 10, 85579 Neubiberg

14 Antworten, zuletzt 27.03.2021

Antworten gegeben in

Solarthermie, Ölheizung, Heizkörper, Gasheizung, Energieberater, Fördermittelberatung, Kamin / Ofen, Fußbodenheizung, Wärmepumpe, Pelletheizung



Mit einer neuen Gas Brennwertheizung haben Sie sicher eine richtige Entscheidung gefällt.

Besorgen von Öl entfällt, Sie gewinnen zusätzlich einen Raum im KG. Kein Ölgeruch. Förderungen dazu sind leider nach heutigem Stand keine zu erwarten.
Sie müssten eine GasHybrid Anlage einbauen und diese liegt sicher preislich um das doppelte. Unser Angebot im Raum München liegt für eine neuen Gas Brennwertanlage inkl. Abbau und entsorgen der Ölheizung inkl. Kaminbau um 10.000.-€ Brutto Mfg Rudi Wärthl

6 Hilfreiche Antwort

Generell müssen Sie dafür sorgen, dass das System raumluftunabhängig ausgeführt wird. D.h. das Gas-Brennwertgerät holt seine Verbrennungsluft über den Ringspalt im Kamin.

Dazu müssen Sie sicherstellen, dass ein Abgasrohr die Verbrennungsluft vom Kessel über den Kamin abführt. Neben dem Abgaskamin , je nach Leistung und längen vom Kamin, in DN60 oder DN80 ausgeführt, wird der verbleibende Raum im Kamin für Zuluft genutzt. Vom Kamin zum Gerät wird ein Doppelwandrohr eingebaut dass die Abluft in das Abgasrohr leitet und über den Ringspalt (Doppelwandrohr in DN100 / DN125) die Zuluft ansaugen kann. Wir berechnen für diese Komplett-System inkl. Einbau und Kaminabdeckung ca. 700-800.-€

Mit sonnigen Grüßen Rudi Wärthl

4 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Anfrager,
Wir emphehlen unseren Kunden ein kostengünstiges und platzsparendes Modell -> Calora Tower Gas -> von Remeha.
Habe viele Kunden die von diesem System und unserer Arbeit begeistert sind.
siehe folgenden Link.
Heizung & Solar Systemberatung Wärthl - Heizung, Heizungsbauer in Neubiberg

Kosten für dieses System beläuft sich auf Brutto 8500-9000.-€

Förderung kann über das KFW 430 Programm beantragt werden.
Achtung für die Förderung sind sehr kostenintenseve Voraussetzungen von KFW gefordert.
Hydraulische Abgleich der Anlage, begleitet durch einen unabhängigen Energieberater.
Hier sind die Aufwendungen meist höher als die Förderung.

Stehe Ihnen, falls gewünscht gerne für weitere Fragen zur Verfügung

4 Hilfreiche Antwort

Liebre Anfrager,

Faustregel bei älteren Gebäuden abhängig von Hausisolierung / Fenster zwischen 80-110 Watt pro qm WF.
d.h. Eine Brennwertanlage die von 3 kW bis 15 kW Leistung moduliert wäre für Sie das optimale.

Kann Ihnen für Ihr BV ein System von Remeha mit 10Jahren Gewährleistung als Towerlösung (Warmwasserspeicher und Gaskessel aufeinander gestellt)Platzbedarf 60x72x172 für ca. 8000.-€ bis 8500.-€ Brutto anbieten.
Meine Kontaktdaten für eine vor Ort Besichtigung, wo ich Ihnen dann diese Anlage nach örtlicher Besichtigung zum Festpreis anbieten kann.
Energieberatung Rudi Wärthl, Kameterstr. 10, 85579 Neubiberg. 089 600 60 322 / 0171 86 58 739 / rwaerthl@web.de
Mit sonnigen Grüßen
Rudi Wärthl

2 Hilfreiche Antwort

Hallo lieber Anfrager,

kann Ihnen ein komplettes System mit Kaminsanierung, Lösung die beiden Geräte (Gaskessel und 160l Warmwasserspeicher) nebeneinader oder einer Lösung diese beiden Geräte übereinander gestellt als Tower mit 3-15kW Remeha Brennwertsystem mit 10 Jahren Gewährleistung zu ca. 8000.-€ bis 8500,-€ Brutto anbieten.
Von Viessmann würde ich derzeit abraten.
Meine Kontaktdaten:
Energieberatung Rudi Wärthl, Kameterstr. 10 , 85579 Neubiberg Tel 089 600 60 322 / 0171 86 58 739.
Freue mich auf Ihren Anruf

4 Hilfreiche Antwort

eigentlich NEIN!
siehe ENEF Austauschpflicht für alte Heizkessel nach der EnEV 2014
© Der Gesetzgeber betrachtet den Austausch alter Kessel nach 30 Jahren als "generell wirtschaftlich" In der Praxis werden Heizkessel im Rahmen einer Heizungsmodernisierung meist ohnehin einige Jahre früher gewechselt.
Austauschpflicht für alte Heizkessel nach bislang gültiger EnEV: Aktuell besteht laut der EnEV 2009 die Anforderung ( § 10 ), dass Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben" dürfen.
Austauschpflicht für alte Heizkessel nach EnEV 2014: Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung eine Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet. Dadurch haben sich die Anforderungen noch einmal verändert. Demnach greift ab 2015 die Austauschpflicht für alte Heizkessel ab 1985. Geräte, die demnach zu diesem Zeitpunkt älter als 30 Jahre sind, dürfen somit nicht mehr verwendet werden.
Ausnahmen von der Austauschpflicht für alte Heizkessel
In beiden Fassungen - EnEV 2007 / 2009 und der neuen EnEV 2014 - sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel explizit von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift also im Falle von alten Standardkesseln / Konstanttemperaturkesseln.
Auch Heizkessel mit einer Leistung unterhalb von 4 Kilowatt und über 400 Kilowatt sind hiervon nicht betroffen sowie Heizgeräte, deren "Brennstoffe von den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen erheblich abweichen". Weiterhin betrifft diese Regelung weder "Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung", noch "Küchenherde und Geräte, die hauptsächlich zur Beheizung des Raumes, in dem sie eingebaut oder aufgestellt sind, auslegt sind, daneben aber auch Warmwasser für die Zentralheizung und sonstige Gebrauchszwecke liefern."
Weiterhin gibt es Ausnahmen bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern:


"Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten [...] erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." Die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer beträgt zwei Jahre.
Die neuen Anforderungen zur Austauschpflicht alter Heizkessel greift allerdings nicht sofort. Laut Pressemitteilung 223/2013 der Bundesregierung treten die Veränderungen "erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich im Frühsommer 2014", damit genügend Zeit vorhanden ist, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.

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