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In der Regel haben die Sparren vorhandener Gebäude nur eine Höhe von 10 bis 14 cm. Dies hat zur Folge, dass eine Zwischensparrendämmung zwischen den vorhandenen Sparren nicht ausreicht, um den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz gerecht zu werden.
Daher wird heutzutage eine Aufdopplung vorgenommen, um den vorhandenen Sparren zu erhöhen und somit eine Stärkere Dämmung einzubauen.
Es gibt dort aber gewisse Anforderungen, diese Anforderungen in Form der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichten den Eigentümer von Altbauten bei erstmaligen Einsatz oder Ersatz einer Steildachdämmung einen Wärmdurchgangskoeffizienten von mindestens 0,24 W/(m² *K) einzuhalten. Dazu gibt es im Internet passende Tabellen in denen man ausrechnen kann wie Stark die Dämmung sein soll, dass man diesen Koeffizienten einhält. Allerdings sollte die Dämmung als groben Richt Wert die 160mm Grenze nicht unterschreiten.
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