Das sollten Sie baldigst die Denkmalbehörde fragen. Wenn dem so ist, ist der Vorbesitzer dran und nicht Sie.
Möglicherweise wollen Sie ja auch etwas modernisieren oder an der Fassade/Dach dämmen. Dann sollten Ihnen auch gesagt werden können was erlaubt ist.
Danach können Sie entscheiden ob Sie unterschreiben.
Es gibt extra Steuerabschreibungen (Steuerberater vorher fragen) und Förderungen, aber dadurch wird eine Denkmalgerechte Sanierung nicht wirtschaftlicher.
Das Denkmalamt klärt auf was exakt unter Schutz steht. Beispiel Fassade: Keine Änderung der Optik erlaubt, was muss in welchen Farbton gestrichen werden, nur Holzfenster erlaubt, Fensterrahmenprofil als Sonderanfertigung und ähnliches.
Wurde schon mal nach Schadstoffen gesucht (Asbest bei Dichtungen, PAK bei Belägen/Estrich, BleiTrinkwasserLeitungen, Lindan/Pilze/Schädlinge im Dachstuhl)?
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