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4 Antworten, zuletzt 13.03.2021

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Malerarbeiten, Stuckarbeiten, Dach, Fenster, Dämmung, Badezimmer, Energieberater, Architekt, Türen, Trockenbau, Tischler



Wir sind Fensterhersteller in Holz und arbeiten seit langem mit guten Erfahrungen mit den Beschichtungen der Firmen Remmers und Bona. Bei diesen Firmen steckt eine langjährige Erfahrung und eine lange Erprobung der Oberflächenversiegelungen von Fenstern und Türen dahinter. Als eine der Empfehlungen gilt
die Beschichtung mit "Induline SW 910 von Remmers". Entscheidend sind ein hoher UV-Schutz und eine hohe Sicherheit für mechanische Belastung (Hagelschäden). Diese Beschichtungssysteme sind gleichzeitig wasserlöslich und gut mit herkömmlichen Werkzeugen zu verarbeiten. Sie haben ausgezeichnete Verlaufs- und Trocknungseigenschaften. Remmers und Bona sind so ziemlich marktführend in der Beschichtung für masshaltige Holzbauteile (Fenster und Türen) Die winzigen Schäden an der Oberflächenbeschichtung führen letztlich dazu, dem Wasser über Kapillarwirkung Einlass zu verschaffen und das Holz nimmt jederzeit die Umgebungstemperaturen und die damit verbundene Aufnahme von Wasser an. Ein Schließen über nicht erkannte Beschädigungen der alten Lackierung führt dann unweigerlich zu einem bekannten Dampfdruck unter der Beschichtung, die letztenendes zu einem Aufplatzen der Beschichtung führt und damit zu einem erneuten Eindringen von Wasser. Es ist also sinnvoll die alte Lackierung komplett und sorgfältig zu entfernen und dann mit dem empfohlenen Lack zu beschichten, natürlich in einer trockenen Witterungsperiode.

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Mein Rat an Sie, nehmen Sie sich einen Zimmereibetrieb, der auch gleichzeitig bauphysikalisch Erfahrung mitbringt, denn ein Dachstuhl sollte unbedingt nach bauphysikalischen Grundsätzen instand gesetzt werden, schon deshalb, weil ich Ihrer Schilderung entnehme, dass Sie neue Dachflächenfenster einsetzen wollen und der Dachraum vermutlich als Wohnraum genutzt werden soll oder es bereits ist. Der Aspekt des gesunden Wohnens sollte im Vordergrund stehen. Nehmen Sie natürliche Baustoffe. Leider bin ich örtlich gesehen zu weit weg von Ihnen, sonst würde ich gern die Beratung und mögliche Ausführung übernehmen, natürlich unverbindlich.

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Zunächst gebe ich Herrn Hasenauer Recht, es ist sinnvoll mit der Denkmalbehörde den Sachverhalt zu erörtern. Mir scheint aber ein anderer Gesichtspunkt an dieser Stelle wichtiger zu sein. Wie sieht der Kaufvertrag des Hauses aus. Ist der Bauzustand definiert und hat der Verkäufer Sie auf die Vorgaben der Denkmalbehörde hingewiesen? Hier fängt die juristische Seite Ihrer Frage nach dem möglichen Rückbau der Bausubstanz an, nach der Sie hier gefragt haben. Möglicherweise kann der Verkäufer in Regress genommen werden. Wie gesagt, zunächst den Hinweis von Herrn Hasenauer bedenken.

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