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4 Antworten, zuletzt 16.11.2018

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Fenster, Dämmung, Energieberater, Finanzierung, Fördermittelberatung, Massivhaus



Siehe KFW Liste der Technischen FAQ, Stand: 10/2018 • Bestellnummer: 600 000 4242
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004242_Info_Techn_FAQ_151-152-153-430.pdf

Auszug / Beispiel
Für den Nachweis und Ansatz von UW-Werten bestehen folgende Möglichkeiten:
- Gemäß DIN V 4108-4 darf der vom Hersteller nach DIN EN 14351-1 für ein Fenster mit Standardgröße (1,23 m x 1,48 m bzw. für Größen > 2,3 m² 1,48 m x 2,18 m) und mit gleicher Bauart deklarierte UW-Wert angesetzt werden.

Folglich reicht der nur ein Nachweis des Uw-Wertes der Fenster gleicher Bauart mit der Standardgröße (1,23 m x 1,48 m )

24 Hilfreiche Antwort

Ein Denkmalgeschützes Haus kann sehr viel versteckte Mängel haben. Wenn sie ein Denkmalgeschützes Haus kaufen, empfehle ich ihnen, einen Bausachverständigen dazu zuziehen, der evtl. Mängel aufdecken kann.
Weiterhin sollten sie die untere Denkmalschutzbehörde dazu ziehen, um festzustellen, welche Sanierungsmaßnahmen möglich sind. Denkmalschutz geht vor. Eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal ist deshalb nicht immer möglich.

18 Hilfreiche Antwort

Stromspeicher ist eine gute Idee. Haben sie noch eine Spitzenlastheizung. Im Sommer den Dachs laufen zu lassen ohne das die Wärme benötigt wird ist nicht wirtschaftlich. Ich empfehle eine Kombination BHKW und PV-Anlage als Erzeuger und die beide zuerst ihr Verbraucher versorgen und den Überschuss in den Stromspeicher laden.

1 Hilfreiche Antwort

Für ihre Planung lassen sie sich am besten ein Angebot von einem Solarteuer machen. Die sagen ihnen , was sie dann beachten müssen. Im Prinzip recht ein Leerrohr vom Dach in den Keller und vom Keller in den Zählerschrank. Die Volleinspeisung ist nicht mehr so wirtschaftlich. Nutzen sie den Strom selbst. Bei einer großen Dachfläche empfehle ich die Kombination PV-Anlage, Stromspeicher mit einer Wärmepumpe als Heizungsanlage und WW.
Förderung der PV-Anlage ist über die KFW möglich. Siehe Prg. 270 bzw. ergänzend Prg. 275 für Stromspeicher.
Für ihren 5 Fam. Neubau können sie je Wohneinheit 100.000,-€ als Kredit von der KFW erhalten. Bauen sie z.B. ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus, erhalten sie noch 15% Tilgungszuschuss.
Folglich können sie bei 5 Wohneinheiten 500.000,-€ als Kredit ab 0,75% Sollzins von der KFW bekommen und sie erhalten bei KfW-Effizienzhaus 40 Plus einen Tilgungszuschuss von 15%.
Gerne kann ich für sie auch die Effizienzhausberechnung, die KFW-Anträge und die Baubegleitung durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Erich Stumpp

3 Hilfreiche Antwort

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