Zu Frage 1, der Preis darf so hoch sein wie Sie ihn akzeptieren. Was Sie meinen ist wohl was im allgemeinen es kosten darf bzw. Was normal ist.
Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlichen und von der Auftragslage der Handwerker sbhängig.
Zu Frage 2, anlegen gleich streichen. Dies sagt leider nichts über die Qualität des Materials aus.
Und im allgemeinen bzw. Nach VOB sollte man
Zweimal streichen, dies wurde bewusst vermieden, so kann der Handwerker auch mit einmal streichen
Abrechnen.
Dies ist jedoch nicht rechtens.
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