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6 Antworten, zuletzt 18.12.2019

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung, Pelletheizung, BHKW, Elektroheizung, Photovoltaik, Dach, Brennstoffzelle



Ich würde Ihnen eine Infrarotheizung empfehlen, da diese kostengünstig und wirtschaftlich ist, außerdem gibt es keine wartungskosten .
Die kosten liegen je nach Größe und Leistung pro Heizkörper bei ca. 300,- bis ca 500,-€

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Dazu wäre es erstmal wichtig wie das Lastenproviel am Tag und in der Nacht ist und was Sie an KWh von der Cloud zur Verfügung gestellt bekommen. Auch da ist wichtig das Kleingedruckte lesen, wie Gebühren usw. Grundsätzlich sollte man erst mal eine Jahresertragsberechnung machen damit man dies besser abschätzen kann.

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Guten Tag, zunächst mal wäre es wichtig die Traglast des Daches zu prüfen. Der nächste Schritt wäre eine Bestandsaufnahme, Jahresertragsberechnung und Angebot Gewicht der Module, Unterkonstruktion. Unsere Empfehlung wäre eine schwimmende Unterkonstruktion zu verbauen, damit es zu keinen spannungsrissen an den Modulen bzw. Undichtigkeit am Dach kommt. Je nach Qualität der PV-Anlage muss man zwischen 1.300,- und 1.700,-€ pro KWp Netto zzgl. 19% MwSt. rechnen
Bei den Speichern liegt man zwischen 1000,- und 1500,-€ pro KWh zzgl. 19% MwSt.

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Der Pauschalsatz liegt zwischen 20 und 27ct /kwh je nach Anwendung. Bei einer Photovoltaikanlage ohne Speichersystem
holt man in der Regel maximal 30% Eigenbedarf raus. Bei einem verbauten Speichersystem bis zu 80 % Eigenbedarf.

8 Hilfreiche Antwort

Da Ihre Photovoltaikanlage seit einem Jahr installiert und angemeldet ist kann keine Förderung im nachhinein beantragt werden. Sie können jedoch 1. die Anlage steuerlich abschreiben und 2. Sofern Sie die 19% MwSt. noch nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen haben dies nochmals beantragen. Das sollte man mit dem Steuerberater nochmals abklären.

13 Hilfreiche Antwort

Eine PV Anlage muss immer vor der Installation beim zuständigen EVU angemeldet werden, die bedeutet auch, das immer der schon vorhandene Zähler vom EVU durch einen Zweirichtungs Zähler ersetzt wird.
Auch wenn ich völligen Eigenverbrauch habe, muss ich ja nachts dennoch Energie aus dem öffentlichen Netz beziehen.
Hierfür ist der EVU Zähler erforderlich.
Benötige ich nie Energie aus dem öffentlichen Netz, so wird die PV Anlage als Inselanlage bezeichnet, dann ist kein EVU Zähelr erforderlich, da die Anlage nicht an das öffentliche Netz angeschlossen wird.
Allerdings kann ich dann Nachts auch keine Energie aus selbigem beziehen.

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