1. Das kommt darauf an, welche Maßnahmen geplant sind und welche energetischen Ziele erreichbar sind.
2. Jede energetische Sanierung bedarf einer gewerkeübergreifenden Planung.
3. Fördermittel sind nicht uneingeschränkt kombinierbar, die Kumulierbarkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen.
4. Die Verfügbarkeit nach Zeit kann der Förderrichtlinie entnommen werden, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Somit liegt das Ausfallrisiko beim Antragsteller.
Fazit: Planen Sie Ihre Maßnahmen mit einem gewerkeübergreifend kompetenten Energieberater.
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