Eine Heizlastberechnung muss als Auftrag an ein Planungsbüro vergeben werden. Die daraus resultierenden Berechnungen werden zur Auslegung/Bestimmung der Nennleistung der Wärmepumpe benötigt. Zusätzlich kann der hydraulische Abgleich beauftragt werden. Diese Leistungen werden mit dem gleichen %-Satz bezuschusst, wie die beantragte Förderung der neuen Heizungsanlage.
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