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Jürgen Drobnitza
Hilfringhauser Straße 16, 42929 Wermelskirchen

2 Antworten, zuletzt 05.06.2020

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Photovoltaik, Dämmung, Energieberater, Fördermittelberatung



Eine Heizlastberechnung muss als Auftrag an ein Planungsbüro vergeben werden. Die daraus resultierenden Berechnungen werden zur Auslegung/Bestimmung der Nennleistung der Wärmepumpe benötigt. Zusätzlich kann der hydraulische Abgleich beauftragt werden. Diese Leistungen werden mit dem gleichen %-Satz bezuschusst, wie die beantragte Förderung der neuen Heizungsanlage.

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Guten Tag,
grundsätzlich stehen eine Vielzahl von Fördermittelprogrammen zur Verfügung, im wesentlichen für der Ersatz von Heizungen mit Einsatz regenerativer Energieen die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie für Gas- und Ölbrennwertheizungen und Sanierung der Gebäudehülle die KFW. Bei der Bafa ist dies ein direkter Zuschuss, bei der KFW gibt es bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus die Wahl zwischen einem Zuschuss (zwischen 10% und 27,5% in Abhängigkeit von der Maßnahme) oder ein zinsverbilligtes Darlehn zu 0,75% mit einem Tilgungserlass (Zwischen 7,5% bis 25% nach Durchführung).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Mittel kombinierbar.
Darüber hinaus stehen eventuell noch Förderprogramme Ihres Energieversorgers zur Verfügung. Dies müsste noch geklärt werden.
Wird ein Förderprogramm der KFW genutzt (Prg. 151, 152, 153 oder 430) werden die Kosten eines Energieberaters mit 50% bezuschusst, max. 4000€.
Sie Sie sehen, ist die Fördermittelabwicklung ein Thema, was nicht in einem Satz erläutert werden kann, deshalb stehe ich für Fragen (die sich sicherlich stellen) gerne zur Verfügung.
Sonnigen Gruß
Jürgen Drobnitza

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