Gemäß derzeit gültiger Vorschriften gilt Ihre Vermieterin als Usi. Diesen schreiben der Vermieterin vor den Heizkessel nach einer Betriebszeit von 30 Jahren, diesen auszutauschen.
Das macht auch schon dahingehend Sinn da die Technik völlig veraltet und nicht mehr Energiesparend arbeitet.
Die Heizkörper auszutauschen könnte dann auch zu einem Späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch wird der Hydraulische abgleich bei alten Heizkörpern problematisch.
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