KfW: Fragen & Antworten
Sie
haben Fragen zum Thema KfW? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!
Egal ob es sich um einen beheizbaren Schuppen, oder um eine Gewerbefläche handelt, die 430 gilt für die Sanierung von (vorhandenem) Wohnraum. Gegebenenfalls auch im Raumverbund mit einer Neu- und einer Altbauwohnungsfläche. Da es sich aber bisher zu keinem Teil um einen Wohnraum handelt, kann man das entsprechende Förderprogramm 430 "energieeffizient sanieren" nicht nutzen.
1
Hilfreiche Antwort
Abhängig von Alt- oder Neubau, Größe der Heizungsanlage, Wasserinhalt, Material der Heizungsanlage (Stahl, Alu etc.)
Heizkörper oder/und Fußbodenheizung usw.
13
Hilfreiche Antwort
Wärmepumpen sind nach BAFA-Vorgaben nur für Bestandsgebäude förderfähig. Um KfW-EH55 zu erreichen muss die Wärmepumpe eine entsprechen Leistungszahl haben. Sollte vom Berater vorgegeben sein. Entsprechend der Region wo das Gebäude gebaut wird, ist hier erfahrungsgemäß die Wirtschaftlichkeit sorgfältig zu prüfen. Was im Wesentlichen zu beachten ist, ist der Strombedarf!
5
Hilfreiche Antwort
Auch ich könnte Ihnen helfen, aber benötige dazu auch mehr Informationen.
Benötigen Sie ein Gutachten oder nur die Berechnungen für die KfW?
Komme aus dem Raum Wolfsburg, würde auf Grund der Entfernung diese Beratung auch gern meinen Kollegen in der Nähe von Magdeburg überlassen.
MfG christian@sebastian-energieberatung.de
4
Hilfreiche Antwort
Hallo !
Es gibt eine staatliche Förderung über die KFW für Speicher. im Programm 275 finden Sie die entsprechenden Vorgaben.
Günstige Kredite bekommen Sie auch über Hausbanken oder KFW Programm 270.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Bernhard
Enerix Ludwigshafen
1
Hilfreiche Antwort
Sie können sich auch bei das BafA, zuständig für erneuerbare Energien erkundigen.
Eigenleistung wird meines Wissens nach nicht gefördert. Es sei denn es hat sich kurzfristig eine Änderung ergeben.
Seitens KfW werden auch nur Leistungen eines Handwerksbetriebes anerkannt.
Das was sie vorhaben kann im Rahmen des Heizungspaktet ausgheführt werden. Förderung 0,75% Zins und Zuschuss 12,5% oder Eigenmittel, egal woher.... Banjk, Vewandte,....., dann Zuschuss 15%. Es wird eine Energieberater benötigt. Dazu ist dann auch ein hydraulischer Abgleich für die Heizungsanlge notwendig.Im Heizngspaket können auch weitere Maßnahmen mit gefördert werden, z.B. Fenstertausch,........
BafA: 06196-9080 KfW: 030-202648885? 0800-5399002?
Mit freundlichen Grüßen, Viel Erfolg, Klaus Taeubig
4
Hilfreiche Antwort
Hallo,
die Effizienzhaus-Klasse bezieht sich auf die Prozent-Abweichung gegenüber den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine nähere Beschreibung ist in den Technischen Mindestanforderungen der KfW (Seite 8/9)nachlesbar.
Mit freundlichen Grüßen
Unabhängige Energieberatung
1
Hilfreiche Antwort
Hallo,
bei gesetzlichem Mindeststandard gibt es keine Förderung. Wenn Sie energetische Standards die über den gesetzlichen Anforderungen liegen ausführen, gibt es Fördergelder. Das Ganze hat auch rein gar nichts mit einem Erdgasanschluss zu tun.
Beste Grüße, Tim Johanning
29
Hilfreiche Antwort
Guten Tag Frau Lang,
Zur Modernisierung Ihrer Heizung Empfehle ich unser Wärmepumpensystem basierend auf der Luft-Wasser-Wärmepumpe Mitsubishi
Zubadan. Dank unseres Pufferspeichers mit Direktkondensationswärmetauscher können die bestehenden Heizkörper verwendet werden,
dauerhafte Vorlauftemperaturen von 60°C sind kein Problem. Ein Elektroheizstab ist nicht erforderlich, da bis -15° Außentemperatur die volle Leistung zur Verfügung steht. Besondere Wärmedämmung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Von der Bafa können Sie eine Förderung von 2.000 Euro erhalten, Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Einbau eines Wärmemengenzählers.
Das System ist sehr wirtschaftlich zu betreiben und nahezu wartungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen M. Gülzow
8
Hilfreiche Antwort
hLLO;
Bei Holzhzg. sollte auf jeden Fall Wassertasche ( Speicherung+WW) vorsehen - ist jedoch bei Solartremie doppelt gemoppelt ?-oder meinten sie PV -Anlage
Über kfW bekommen sie generell Förderung als Eff.haus. In Form von Zuschuss oder Darl.
Güße Karl Kolleth Dipl. Bauing.
Energieexperte KfW gelistet
2
Hilfreiche Antwort
Nein! Schauen sie in Ihren Energiepass!
11
Hilfreiche Antwort
Die SWK Bank finanziert Speicher nach "Kfw 275". Die SWK Bank ist eine Onlinebank. Bei mir können Sie einen Speicher der "sonnen GmbH" ab 3.000 € bekommen.Zur Förderung eines Speichers benötigen Sie keinen Sachverständigen.
Mit Sonnigen Grüßen
Jürgen Blasius
BSS Solar Systeme GmbH & Co.KG
4
Hilfreiche Antwort
Sie können die Zuschuss Variante wählen oder die Zins Variante.
Beim Heizungspaket erhalten Sie eine höhere Förderung. Dabei müssen Sie allerdings den hydraulischen Abgleich nach Typ B berechnen lassen.
Wenn Sie diese Variante wählen, werden alle anderen energetischen Maßnahmen mit dem höheren Zuschuss gefördert. Sie benötigen auf jeden Fall einen Energieberater.Dieser muss nach Fertigstellung der Maßnahme den Verwendungsnachweis erstellen und die technischen Mindestanforderungen bestätigen.
Mfg
Energieberatung - PLUS
Ralph Boes
3
Hilfreiche Antwort