Es ist grundsätzlich Sache des Eigentümers, ob er dämmt oder nicht. Wenn Sie eine dieser obersten Wohnungen nutzen, können Sie natürlich auf den Missstand hinweisen und ggfls. über den Mieterschutzbund eine abgesicherte Kürzung der Miete vornehmen.
Klar bleibt, dass die Heizkosten in ungedämmten Obergeschosswohnungen sowie Dachwohnungen grundsätzlich höher sind als bei Wohnungen die zwischen beheizten Etagen liegen. Eine Dämmung der Kehlbalkenlage (Ihre Geschossdecke) ist problemlos möglich auf dem Boden des Dachbodens (PU, alukaschiert, abgeklebt und mit einer Lauflage aus OSB-Platten abgedeckt). Stärke ca 8 - 10 cm, sofern die Eingangshöhenmaße das hergeben. MfG Manfred Ehmann - Maurer und Fliesenlegermeister
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