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Da ist Ihr Schornsteinfeger der richtige Ansprechpartner.
Hilfreiche AntwortWas der Schornsteinfeger hier behauptet, ist "Gesetz" und muss beachtet werden, da dieser die Anlage letzlich abnehmen und im Schadenfall (bei einem Brand) den Kopf dafür herhalten muss. Zu jedem Holz- und Pelletofen gibt es zudem eine Beschreibung, der Sie entnehmen können, ob das Gerät für Mehrfachbelegung zugelassen ist. Wenn Sie dem Schornsteinfeger eine solche Freigabe von beiden Ofenherstellern vorlegen können, wird er sich sicher auch nicht querstellen.
Liebe Grüße
Susanne Krug
Hallo,
das kann nur Ihr Kaminfegermeister vor Ort beantworten da hier darauf zu achten ist, dass das Gebläse der Pelletöfen nicht den Abgasstrom des anderen Kessel beeinflussen.
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