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Photovoltaik Gewerbeanmeldung: Fragen & Antworten

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Wie schon mein Vorgänger erwähnt hat, ist die Umstellung recht einfach technisch gesehen.
Was ich nur gerne ergänzen möchte ,sind sie im Moment dann mit dem Eigenverbrauchten Strom EEG Umlagepflichtig.
Dies bedeutet das sie auf den eigenverbrauchten Strom 40 % EEG Umlage abführen müssen.
Gerne beraten wir sie gerne noch genauer in der Problematik.

Bei weitern Fragen können sie mich unter (Nummer) erreichen.

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Zu eins - es ist bei Anlagen unter 10 kWp nicht unbedingt erforderlich. Zum Gewerbe- oder Ortnungsamt muss man generell nicht mehr, sondern die Bewertung trifft das Finanzamt, je nach vorliegender Kundenanmeldung (Kundenwunsch). Falls man auf die gewerbeliche Nutzung verzichtet hat man natürlich nicht den Mehrwertsteuervorteil.

zu 2 und zu eins gibt es gute Informationen beim Solarförderverein (www.sfv.de) und auf der Homepage der Sonnenkraft-Freising.de
kann man ein Berechnungstool gegen geringe Gebühr laden, das beide steuerlichen Modelle gegenrechnet. Gerade für Renter etc. ideal.

zu drei: es gibt notstromfähige dreiphasige Speichersysteme. Um diese auch voll "Ersatzstromfähig" nutzen zu können bedarf es allerdings einer Erweiterung des Hausanschlusses bzw. Zählerschrankes. Wieviel Zeit sich damit überbrücken lässt liegt natürlich an der Speicherkapazität als auch der Leistung der Solarstromanlage zur Zeit des Stromausfalles (reicht diese, den Speicher weiterhin zu speisen.

8 Hilfreiche Antwort

Man unterscheidet zwischen der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt und der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt. Bereits ausführliche Informationen zum Thema findet man z.B. unter https://www.solaranlagen-portal.de/recht-steuern/photovoltaik-gewerbe.html

Da es aber regionale Unterschiede gibt, ist die beste Lösung - Beratungsgespräch bei einem Steuerberater. Dieser kann Ihren individuellen Fall bewerten und Empfehlungen geben.

Mit sonnigen Grüßen
Lars Grunenberg

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