Zu eins - es ist bei Anlagen unter 10 kWp nicht unbedingt erforderlich. Zum Gewerbe- oder Ortnungsamt muss man generell nicht mehr, sondern die Bewertung trifft das Finanzamt, je nach vorliegender Kundenanmeldung (Kundenwunsch). Falls man auf die gewerbeliche Nutzung verzichtet hat man natürlich nicht den Mehrwertsteuervorteil.
zu 2 und zu eins gibt es gute Informationen beim Solarförderverein (www.sfv.de) und auf der Homepage der Sonnenkraft-Freising.de
kann man ein Berechnungstool gegen geringe Gebühr laden, das beide steuerlichen Modelle gegenrechnet. Gerade für Renter etc. ideal.
zu drei: es gibt notstromfähige dreiphasige Speichersysteme. Um diese auch voll "Ersatzstromfähig" nutzen zu können bedarf es allerdings einer Erweiterung des Hausanschlusses bzw. Zählerschrankes. Wieviel Zeit sich damit überbrücken lässt liegt natürlich an der Speicherkapazität als auch der Leistung der Solarstromanlage zur Zeit des Stromausfalles (reicht diese, den Speicher weiterhin zu speisen.
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