Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.
* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.
Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.
Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.
Ich habe eine "selfPV Zeversolar 1080Wp Solaranlage" für den Eigenverbrauch installiert. Ich wollte meine Grundlast abdecken - bis weit in den Herbst hinein. Ich möchte nicht einspeisen und auch von niemandem Geld bekommen. Mein Versorger hat einen Zweirichtungszähler "Easymeter" eingebaut. Die Anlage ist bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
Jetzt wollte unser Versorger vor Ort eine Bescheinigung, das die Leistungsbgegrenzung für Ihre PV-Anlage auf 70% vorgenommen wurde?! Zusätzlich hat er mir einen "Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Strahlungsenergie" gesendet. Wozu das alles? Muss ich das unterschreiben? Die fragen zusätzlich Bankdaten ab etc. - ich möchte ja gar nichts von denen erhalten?
Wie verhalte ich mich denn jetzt?
Photovoltaik Energieberater