Vermutlich geht Ihre Frage dahin, ob Sie den damals geltenden "Eigenverbrauchsbonus" bekommen. Sie erhalten sowohl die Einspeisevergütung für den Anteil des selbsterzeugten Stroms, den Sie in´s Netz eingespeist haben und den Bonus, für den Anteil des selbst verbrauchten Stroms. Die Abrechnung ist ein wenig unübersichtlich, weil die EVU´s (bei uns ist es zumindest so)zunächst den gesamten Strom mit der Einspeisevergütung verrechnen und dann den Selbstverbrauchsanteil von bis zu 30% und dann den über 30% der erzeugten Leistung errechnen und ins Minus setzen, wobei dann der Bonus übrig bleibt.
Hilfreiche Antwort
Ich habe eine Frage bezüglich der Vergütung auf Eigenverbrauch aus den Jahren 2009 - 2012.
Bekomme ich als Anlagenbetreiber die normale Einspeisevergütung + Eigenverbauchsvergütung auf den von mir verbrauchten Strom oder entfällt die normale Vergütung auf den Selbstverbrauchsanteil?
Photovoltaik