Der Wasserfilter dient zur groben Vorreinigung und vielmehr zum Schutz vor größeren Partikeln die in das Rohrsystem eindringen könnten. Meistens wird damit auch der interne Wasserdruck auf ca. 4 Bar gehalten, da der Druck auf der Eingangsseite schon mal schwankt und oft höher ist als der nötige Druck im Haus. Er hat nichts mit der Legionellen Thematik zu tun. Trotzdem ist es kein Fehler wenn der Filter regelmässig gespült wird.
Bei der Behandlung von Legionellen ist es dabei schon viel wichtiger, insofern es sich um einen größeren Wasserbereiter handelt (zentrale Warmwasserversorgung mit einem entsprechenden Wasservorrat), diesen regelmässig auf entsprechende Temperaturen zu bringen. Je nach größe des Wasserspeichers und der zu versorgenden Wohneinheiten ist es sogar vorgeschrieben den Speicher permanent mit 60 Grad Wassertemperatur zu betreiben. Die reglmässigen Prüfungen durch ein Wasserlabor hat mein Vorredner ja bereits angesprochen.
Damit man aber hier nicht zu viel Primärenergie für die Behandlung dieser Thematik aufwendet, kann man auch darüber nachdenken ob man, als Kompromiss zwischen Vorschriften und Energieverbrauch, z.B. einmal pro Woche den Speicher auf 65 Grad erwärmt. Bitte beachten Sie dabei immer die gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb solcher Anlagen.
Sollte die Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Frischwassermodule realisiert sein, bei der es keine größern Mengen Wasser gibt die permanent erwärmt werden, kann man die Legionellen Thematik vernachlässigen.
Weitere Massnahmen ergeben sich Anhand der Ergebnisse die ein Wasserlabor feststellt.
Sie sehen also dass die Rückspülung des Filters aus der Kostensicht der eher kleinere Posten bei der Nutzung der Warmwasserversorgung ist. Ich würde mich freuen wenn sich jemand so um die Anlage kümmert.
Ich wünsche Ihnen weiterhin gesundes Wasser und Frieden in der WEG.
Ist es tatsächlich erforderlich, monatlich eine Wasserrückspülung im Hinblick auf Legionellenbekämpfung durchzuführen? Wir sind eine kleine WE mit 5 Eigentumswohnungen (7 Personen) in einem 2009 erbauten Haus. Ein Eigentümer ist auch der Hauswirt, der diese Spülung vornimmt. Die übrigen Eigentümer wie auch der Hausverwalter bezweifeln die Notwendigkeit einer monatlichen Wasserrückspülung.
Frau G. 03.05.2018Energieberater Architekt