Wenn Sie die Dachfläche mieten und im Mietvertrag die Nutzung des Daches für eine PV beschreiben dann sind Sie der Eigentümer. Bei der EVU Anmeldung wird die FL Nr gefordert und die Unterschrift des Grundbesitzers. Wenn die Zähleranlage auf Sie läuft dann sind Sie der Betreiber
In Ihrem Fall ist eine sauber Trennung für beide Seiten besser.
Die Meldung bei der Bnetz Agentur ist die Pflicht des Betreibers.
Ich habe eine PV Anlage gekauft und sie wird auf dem Dach meines Vaters auf seinem Hof montiert, so dass er Anlagenbetreiber ist. Kann ich dann Eigentümer der Anlage sein und die Anschaffungskosten wie Betriebskosten steuerlich geltend machen? Und mein Vater als Betreiber wiederum die Einspeisevergütung? Und wer meldet die Anlage bei der Bundesnetzagentur an?
Frau W. bei Nürnberg, 24.05.2018Photovoltaik Dach