Wie hier schon geschrieben, hat der E-Pass eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei einer Eigentumswohnanlage mit mehreren Wohneinheiten ist ja nur der Verbrauchspass erforderlich. Sollten hier allerdings wesentliche energetische Verbesserungsmaßnahmen inzwischen vorgenommen worden sein, macht es nur dann Sinn, einen neuen Pass zu beauftragen. Der auftragsgebende Verwalter kann selber feststellen, wenn er unter Berücksichtigung der Jahresgradtagszahlen und im Vergleich des Verbrauchs in der Zwischenzeit und im Vergleich bei der vorhandenen Passerstellung eine Verbrauchsreduzierung bemerkt.
Hilfreiche AntwortMuss für eine Eigentumswohnanlage der Energiepass nach einem Zeitraum erneuert werden, obwohl an der Bausubstanz keine Änderungen vorgenommen wurden?
Herr M. 29.05.2018Energieberater Architekt