Die Antwort des Verkäufers ist korrekt. Die EnEV 2014 gilt auch für das Jahr 2016. In der EnEV wurden damals schon Verschärfungen mit aufgenommen, die automatisch am 01.01.2016 inkraft traten. Somit ist es richtig, dass ein Neubau für den der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt wurde, den verschärften Anforderungen Rechenschaft tragen muss.
Für eine KfW-Förderung gelten nochmals verschärfte Anforderungen. Hier schreibt der Verkäufer, dass diese Anforderungen wahrscheinlich nicht erfüllt sind und somit keine KfW-Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt
Ingenieurbüro Schmidt
www.schmidt-trier.de
Ich möchte gern eine Neubauwohnung kaufen. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 350 m² Wohnfläche.
Der Verkäufer schreibt mir auf meine Nachfrage zum Energiestandard Folgendes:
"gemäß Bau- und Leistungsbeschreibung erfolgt die Planung und Herstellung aller wärmeschutzrelevanten Bauteile auf Basis der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (Stand 2016). Dadurch bedingt, dass die energetischen Anforderungen durch die Anpassung der EnEV im Jahr 2016 bei Neubauvorhaben erneut angehoben worden sind, ist der energetische Standard mittlerweile weiter gestiegen.
Einen Energieausweis gibt es derzeit allerdings noch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die erneut hohen Anforderungen der KfW-Bank für das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ im Jahr 2017 bei unserem Bauvorhaben nicht erfüllt werden können.
Der Bauantrag wurde im Jahr 2016 gestellt."
Meine Frage:
Wenn der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt worden ist, gilt dann nicht auch die EnEV 2016?
Welchen Energiestandard kann ich gegenüber der Bank angeben?
Mit vielem Dank im Voraus!
Energieberater