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Neubauwohnung kaufen: Welcher Energiestandard ist richtig?

Ich möchte gern eine Neubauwohnung kaufen. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 350 m² Wohnfläche.
Der Verkäufer schreibt mir auf meine Nachfrage zum Energiestandard Folgendes:

"gemäß Bau- und Leistungsbeschreibung erfolgt die Planung und Herstellung aller wärmeschutzrelevanten Bauteile auf Basis der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (Stand 2016). Dadurch bedingt, dass die energetischen Anforderungen durch die Anpassung der EnEV im Jahr 2016 bei Neubauvorhaben erneut angehoben worden sind, ist der energetische Standard mittlerweile weiter gestiegen.
Einen Energieausweis gibt es derzeit allerdings noch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die erneut hohen Anforderungen der KfW-Bank für das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ im Jahr 2017 bei unserem Bauvorhaben nicht erfüllt werden können.
Der Bauantrag wurde im Jahr 2016 gestellt."

Meine Frage:
Wenn der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt worden ist, gilt dann nicht auch die EnEV 2016?
Welchen Energiestandard kann ich gegenüber der Bank angeben?

Mit vielem Dank im Voraus!

Frau O. 22.02.2017

Energieberater

Die Antwort des Verkäufers ist korrekt. Die EnEV 2014 gilt auch für das Jahr 2016. In der EnEV wurden damals schon Verschärfungen mit aufgenommen, die automatisch am 01.01.2016 inkraft traten. Somit ist es richtig, dass ein Neubau für den der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt wurde, den verschärften Anforderungen Rechenschaft tragen muss.
Für eine KfW-Förderung gelten nochmals verschärfte Anforderungen. Hier schreibt der Verkäufer, dass diese Anforderungen wahrscheinlich nicht erfüllt sind und somit keine KfW-Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Ingenieurbüro Schmidt
www.schmidt-trier.de

8 Hilfreiche Antwort

Ohne Energieausweis - würde ich mal gar nix kaufen!

Der Energieausweis - muss zwingend beim Kauf vorliegen, sollte das Gebäude erst im Bau sein - reicht hier auch der vorläufige Energieausweis ohne Registrierung als Vorabzug aus!

Wenn Bauträger diese Unterlagen, in Kombination mit so wagen Aussagen dann nicht bereitstellen - hat das für mich objektiv gesehen einen Beigeschmack.

mfg
Rouven Jaschke
http://www.rouven-jaschke.de

3 Hilfreiche Antwort

Die EnEV wurde 2016 besonders für Neubau verschärft, somit wurde der bisherige Standard KfW-70 (30% besser wie Neubau) zum neuen EnEV Standard 2016 und nun ist nur noch KfW-55 oder besser als Antrag möglich . Dies ist insbesondere ohne ausreichend regenerativer Energieproduktion nur sehr schwer erreichbar. Es muss ein Wärmeschutznachweis zum Bauantrag eingereicht werden und auch zur Fertigstellung bestätigt (ggf. korrigiert) werden. Eine Kopie davon sollte von Ihnen angefordert werden da daraus auch der energetische Standard hervor geht bzw. dies auch die Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises darstellt.

Ingenieurgesellschaft
Karcher & Partner mbB
Beratende Ingenieure IngKH
www.ikp-bauberatung.de

1 Hilfreiche Antwort

Wenn der Bauantrag aus 2016 stammt, dann gilt auch die verschärfte EnEv. Das hat aber mit der KfW nichts zu tun.
Die KfW fordert, falls Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, noch bessere Werte.

Ohne KfW müssen Neubauten mit Bauantrag nach 1.1.2016 der verschärften EnEv entsprechen.

Vorabenergieausweis ist eine Idee. Oder lassen Sie sich den Wärmeschutznachweis vorlegen, der mit Baubeginn der Bauaufsicht vorliegen muss.

Gruß
Jürgen Nader

1 Hilfreiche Antwort

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