Ich habe mir im Oktober diesen Jahres eine Eigentumswohnung gekauft, der Energieausweis wurde mir nicht ausgehändigt, obwohl ich danach gefragt habe. Wäre es die Pflicht des Verkäufers gewesen mir diesen aushändigen, wenn ja, kann ich jetzt noch etwas unternehmen?
Frau H.
10.11.2017
Energieberater
Der Energieausweis ist ein wesentliches Dokument bei Verkauf, Vermietung, etc. von Gebäuden und Wohneigentum. Wichtige Regelungen hierzu finden Sie in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter anderem auch, dass der Verkäufer dem potentiellen Käufer (also Ihnen) spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen hat. Wenn keine Besichtigung stattgefunden hat, hat er dem trotzdem nachzukommen, spätestens nachdem Sie ihn dazu aufgefordert haben. Sie haben sozusagen das Gesetz auf Ihrer Seite.
Um herauszufinden was nun zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Recht kommen, empfehle ich Ihnen ein Juristen zu befragen. Ich persönlich bin Techniker und beschäftige mich mit der Ausstellung von Energieausweisen.
Hoffe, die Antwort hat Ihnen ein wenig weitergeholfen.
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Der Verkäufer ist verpflichten Ihnen den Energieausweis zu übergeben. Der Notar welcher den Kaufvertrag ausgefertigt hat, hätte ohne Energieausweis überhaupt keinen Kaufvertrag unterschreiben dürfen. Sie sollten den Energieausweis sofort anfordern.
Bußgeld beim Hausverkauf ohne Energieausweis
Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer beim Hausverkauf in Bezug auf den Energieausweis? Ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist nicht ratsam, da eine Pflicht für den Energieausweis beim Hausverkauf besteht und somit hohe Bußgelder drohen, falls diese Energieausweis-Pflicht nicht eingehalten wird. Am 1. Mai 2014 ist die überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) veröffentlicht worden, welche die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Ursprünglich wurde die Energieausweis-Pflicht für den Hausverkauf oder die Vermietung von Immobilien eingeführt. Stichprobenartige Kontrollen sollen die korrekte Verwendung überprüfen. Bereits bei der ersten Besichtigung ist es Pflicht, den Energiepass vorzulegen und spätestens beim Notartermin muss der Energieausweis beim Hausverkauf dem Käufer als Kopie oder Original übergeben werden. Weiterhin sollten die Energiekennwerte aus dem Energieausweis beim Hausverkauf auch in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Bei Verstößen sind seit dem 1. Mai 2015 laut EnEV 2014 Bußgelder von bis zu 15.000 Euro fällig. Nach 10 Jahren muss der Energieausweis beim Verkauf erneuert werden.
Also den verkäufer ansprechen und auf seine Plicht hinweisen, sonst Verkauf rückgänpg machen.
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