Moin, moin,
beim Kleingewerbe trennen sich die Geister.
ICH empfehle meinen Kunden ab 100 kWp ein "Gewerbe" anzumelden.
Die vereinfachte Anmeldung bei Finanzamt klappt auch bei 30 kWp Anlagen problemlos (hier jedenfalls).
Der Hinweis auf das Rundschreiben von Hans Eichel aus 2004 reicht vollkommen, damit es keine Probleme gibt.
Beim Hauskauf kann der Käufer den bestehenden Vertrag problemlos übernehmen, der Voreigentümer könnte aber
(nurt eine Vertragsfrage) auch weiter der Betreiber bleiben, ebenso könnte die Anlage (mit Vertrag) umziehen.
Hallo, wie muss ein Kleingewerbe angemeldet werden (über 10kwp?) und wie verhält es sich mit der Einspeisungsvergütung wenn man eine Anlage übernimmt bei einem Hauskauf?
Herr E. bei Detern, 17.07.2016Photovoltaik