Wenn die alte Gasheizung nicht der Austauschpflicht unterliegt, können Sie bei der KFW einen Zuschuss von 10% bei Einzelmaßnahme bzw. 15 % bei Einzelmaßnahme Heizungspaket beantragen. Der Schornsteinfeger gibt Ihnen hier eine verbindliche Aussage. Nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte ( in der Regel der Energieberater) kann den Antrag stellen.
Beim Heizungspaket ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendig. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung einer vereinfachten raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Die Thermostatventile müssen voreingestellt werden ( Durchflussmengenbegrenzung). Eventuell ist der ein oder andere Heizkörper durch einen größeren zu ersetzen. Dies wird bei Berechnung des Abgleichs festgestellt. Der Abgleich nach Verfahren B wird unbedingt empfohlen.
Achten Sie darauf, dass die Leistung der neuen Heizung nicht höher ist( höchstens 10% mehr) als die errechnete Heizlast der Heizlastberechnung. Lassen Sie sich keine Warmwasser- oder Angstzuschläge einreden. Hiermit wird häufig versucht, zu leistungsstarke Geräte an den Kunden zu bringen. Ein Gerät mit möglichst geringer unterer Modulationsgrenze arbeitet in den Übergangszeiten wegen geringerem Takten effizienter.
Bekomme ich einen KFW Zuschuß für die Erneuerung meiner alten Gasheizung und brauche ich zur Beantragung einen Energieexperten oder geht das auch ohne?
Herr S. bei Wedemark, 25.08.2018Gasheizung Energieberater