Es gibt einen KFW Zuschuß. Wird ein Niedertemperaturheizkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, so beträgt der Zuschuß 15% der Investitionssumme. Wird ein Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetausch, so beträgt der Zuschuß 10% der Investitionssumme. Voraussetzung ist aber die Durchführung des Hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B beim zuschuß 15%. Ein Energieberater wird immer benötigt.
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