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1 Antworten, zuletzt 31.08.2018

Antworten gegeben in

Gasheizung, Energieberater



Hallo,
ja, Sie können einen Zuschuss von 10% bzw. 15% erhalten. Voraussetzung ist bei beiden Varianten der hyd. Abgleich. (bei den 15% ist eine zusätzlich Berechnung nötig, Variante B). Für den Abgleich müssen in den meisten Fällen einstellbare Ventile hinter den Thermostatköpfen ( Bei Heizkörpern) gesetzt werden.
Sie benötigen eine zugelassen Sachverständigen aus der Liste der KfW.

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